AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Traube Rohrbach
STAND: JUNI 2024
Restaurant Traube Rohrbach
Inhaber Ole Hake
Rathausstraße 75
69126 Heidelberg
1. Geltungsbereich
a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Hauses. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Restaurants zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants.
b) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde
c) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Traube Rohrbach in Textform.
2. Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsänderung, Haftung, Verjährung
a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant zustande, diese sind die Vertragspartner.
b) Dem Restaurant steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen unseres Hauses gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
c) Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn uns eine schriftliche Annahmeerklärung nicht binnen einer Frist von sieben Werktagen nach Zugang unseres Angebots beim Kunden zugeht. Abweichungen zu unserem Angebot bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
d) Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Restaurant eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
e) Das Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
f) Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen VerjährungsFrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
a) Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. übliche Preise des Restaurants zu zahlen. Als vereinbart gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Preise der jeweils ausgehängten bzw. ausgelegten Speisekarten/Tageskarten.
c) Sämtliche angebotenen Speisen können nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt oder geändert werden. Durch Änderung kann sich eventuell ein von den Speisekarten/Tageskarten abweichender Preis ergeben.
d) Sämtliche Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Speisekarte /Tageskarte ihre Gültigkeit.
e) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte, insbesondere auch Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften, an das Restaurant zu erstatten.
f) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Restaurant allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.
g) Rechnungen des Restaurants sind sofort ohne Abzug zahlbar. Rechnungen können mit Mastercard, Visacard, EC-Karte oder in bar beglichen werden. Eine Zahlung per Rechnung ist nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung unter Angabe der Rechnungsadresse und Kontaktdaten des Zahlenden möglich. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag sofort ohne Abzüge fällig. Das Restaurant ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
h) Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 15 Personen (inkl. Kinder) beteiligt sind, ist bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zur erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. Unter 15 Personen ist pro Person € 50,00 als Anzahlung zu entrichten. Die Anzahlung wird von der finalen Rechnungssumme abgezogen.
i) Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurants aufrechnen oder mindern.
j) Das Restaurant wird alle vereinbarten Speisen & Getränke, soweit es keine weiteren Vereinbarungen in schriftlicher Form vorliegen, in ausreichender Form zu Verfügung stellen. Für ausgegangene Speisen oder Getränke besteht kein weiterer Anspruch auf Nachreichen, wenn die volle Leistung vom Restaurant erbracht worden ist. Bei Getränkepauschalen darf das Restaurant ein Ersatzartikel anbieten oder entsprechenden Ersatz nachbesorgen, falls dieses möglich ist und vereinbarte Absprachen vorliegen.
k) Sofern keine Vereinbarungen über die Dauer von Pauschalen getroffen worden, endet die vereinbarte Pauschale spätestens 7 Stunden nach Veranstaltungsbeginn (Ankunftszeit).
l) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/ oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucher/-innen der Veranstaltung.
m) Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
n) Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
a) Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
b) Sofern zwischen dem Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Restaurant ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
c) Der Kunde kann bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei zurücktreten. Danach ist keine kostenfreie Stornierung möglich. Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung ist das Restaurant berechtigt, 75 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen.
d) Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
e) Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern c und d berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt des Restaurants
a) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Restaurants auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
b) Wird einer vereinbarten oder oben gemäßen Klausel 3 h) verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c) Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
I. Höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
II. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden, das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist.
III. Ein Verstoß gegen obige Klausel 1b) vorliegt.
d) Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
a) Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Restaurant spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Eine Reduzierung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 5 Tage vor der Veranstaltung möglich und muss schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die vereinbarte Personenzahl in Rechnung gestellt.
b) Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Traube Rohrbach berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies gegenüber dem Kunden unzumutbar ist. Sollte vor Ort ein Umbau der Räumlichkeiten – abweichend von der vertraglich festgehaltenen Bestuhlungsart – gewünscht werden, ist das Restaurant berechtigt, in Abhängigkeit des personellen Aufwands die zusätzlichen Umbaukosten in Rechnung zu stellen.
c) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Restaurant diesen Abweichungen zu, so kann das Restaurant die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Restaurant trifft ein Verschulden.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Restaurants möglich. Es ist eine Haftungsvereinbarung zu unterzeichnen und eine Rückstellproben der mitgebrachten Speisen auf Verlangen bereitzuhalten.
8. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
a) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, au0er bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
b) Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt, gegebenenfalls einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen.
c) Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Restaurant die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Restaurant für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
9. Weitere Vereinbarungen
a) Bei Abendveranstaltungen erhebt die Traube Rohrbach ab 24.00 Uhr eine Servicepauschale von EUR 40,00 pro angefangene Stunde und anwesendem Servicemitarbeiter.
b) Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsformen sind vor der Veranstaltung mitzuteilen. Änderungen des Menüs bei Veranstaltungsbeginn kann das Restaurant ablehnen oder den Mehraufwand in Rechnung stellen.
10. Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sowie der Verzicht auf die Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Restaurants. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants.
d) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und des Kollisionsrechtes ist ausgeschlossen.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften